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Das Recht für Behinderte ist im Umbruch und soll sich künftig, wenn alle Teile des BTHG umgesetzt sind, an den Bedürfnissen der betroffenen Person orientieren, weg von einer Orientierung an Institutionen. Dh auch die Beratung muss sich verändern und an die Bedürfnisse  der einzelnen, betroffenen Menschen anpassen, d.h. auch: individueller werden.

Ein Slogan aus den Anfängen der Behindertenbewegung lautet „Nicht ohne uns über uns.“ Es ist immer noch so, dass in Behörden und Hilfe-Einrichtungen Menschen entscheiden (aber auch beraten), die nicht selbst betroffen sind und nur eine Sicht von außen haben.

Wer nicht betroffen ist, ist emotional nicht beteiligt, d.h. auch nicht beeinträchtigt.

Wer nicht betroffen ist, hat Dinge nicht erlebt, die einen Betroffenen belasten und prägen.

Es ist also ein zweischneidiges Schwert. Hier aber setzt EUTB® an.

Wer was wie wahrnimmt … kann nicht allgemeingültig oder von außen beurteilt werden, sondern ist immer nur individuell zu (er)klären.

Das gilt für die Beurteilung der Gesundheit, der Wahrnehmung der eigenen Grenzen und damit der Beeinträchtigung, für die Frage, wie man zum Begriff der Behinderung steht, aber auch bei der Frage, wann man sich diskriminiert fühlt.

Grundsätzlich lässt sich festhalten: es gibt einen allgemeinen Sprachgebrauch und allgemeine Definitionen… diese sollten aber nicht als Dogma, sondern als Ausgangspunkt und/ oder Gesprächsgrundlage verstanden werden.

EUTB® kann daher auch Vermittler
(und ggf. Übersetzer zwischen Behinderten und Hilfeerbringern) sein.

EUTB® kann dabei niemals gleichgesetzt werden mit „alles wissen“. Auch die MitarbeiterInnen der EUTB®en befinden sich in einem Lernprozess. Und hier spielt dann auch die Vernetzung hinein: was einer nicht weiß, kann vielleicht jmd anderes (auch aus einer anderen EUTB®) beantworten.