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Das persönliche Beratungsgespräch findet in der Regel in der Beratungsstelle in Rotenburg statt. Informationen zur Anfahrt und Öffnungszeiten erfahren Sie unter Kontakt. Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, zu den Beratungsstellen Rotenburg, Zeven oder Bremervörde zu kommen, werden Beratungsgespräche an anderen Orten im Landkreis oder bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Sie können sich auch telefonisch oder schriftlich (per Post und per E-Mail) beraten lassen.

Es gilt das Motto „Eine für alle“, womit gemeint ist, dass die rund 505 EUTB® in Deutschland allen Menschen zur Verfügung stehen. Das heißt, Ratsuchende können zu jeder Beratungsstelle gehen, unabhängig vom Wohnort. Wir empfehlen, eine EUTB® in dem Bundesland aufzusuchen, in dem Sie wohnen. Es gibt bei einigen Themen regionale Unterschiede, z.B. wird in einigen Bundesländern ein Blindengeld gezahlt, in anderen Bundesländern wiederum nicht.

Falls unsere Beratungsstelle zum Beispiel aufgrund einer Schulung oder in der Urlaubszeit geschlossen sein sollte, können Sie sich an eine der anderen EUTB® in der Nähe wenden. In allen umliegenden Landkreisen befinden sich weitere Teilhabeberatungsstellen. Die Kontaktdaten aller EUTB® finden Sie unter www.teilhabeberatung.de