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Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

E steht für Ergänzende, U für Unabhängige, T für Teilhabe und B für Beratungsstelle.

Zu allen Fragen der Teilhabe können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einem der zahlreichen EUTB®-Angeboten beraten lassen. Die Berater*innen unterstützen Sie zum Beispiel bei folgenden Themen:

  • Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
  • Die Beratung soll Ihnen helfen, dass Sie selbstbestimmt leben können.
  • Zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten.

Die EUTB®-Angebote beraten Sie nach dem Motto „Eine für alle“, das bedeutet, Sie erhalten bei jedem EUTB®-Angebot Rat zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Die EUTB®-Angebote beraten Sie unabhängig und auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Und zwar:

  • ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
  • unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern
  • ergänzend zur Beratung anderer Stellen.

Die Beratung in den EUTB®-Angeboten soll von Betroffenen für Betroffene erfolgen, das sogenannte Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. In den EUTB®-Angeboten arbeiten viele Peer-Berater*innen, die selbst mit einer Behinderung leben. Sie können in einer vertrauensvollen Atmosphäre alle Themen offen mit Ihnen besprechen.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB® wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Rechtliches

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung finden Sie unter § 32 SGB IX (Neuntes Buch im Sozialgesetzbuch) und befasst sich mit dem Thema Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Norm im Original  finden Sie unter dem entsprechenden Link: www.gesetze-im-internet.de.

Hintergrundinformationen

Träger ist der AWO Kreisverband Rotenburg (Wümme) e.V.
Was in der Beratung besprochen wird, darf aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls Sie Differenzen mit Teilen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben sollten, können Sie sicher sein, dass wir keine Informationen an diese weitergeben. Wir beraten unabhängig und nur zum Wohle der Ratsuchenden.